Archiv des Autors: RA Tings

Kein Geld trotz gewonnener Klage

Wer als Arbeitnehmer einen Kündigungsschutzprozess gewonnen hat und damit seinen Arbeitsplatz behält, kann sich zunächst einmal freuen.

Allerdings gibt es möglicherweise doch 2 „Wermutstropfen“:

Manche Arbeitnehmer möchten gar nicht beim Arbeitgeber bleiben, sondern viel lieber eine Abfindung bekommen.

In den allermeisten Fällen gibt es aber gar keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, sondern nur in Ausnahmefällen. Solche Ausnahmefälle sind zum Beispiel das Vorhandensein eines Sozialplanes, eine im Kündigungsschreiben ausdrücklich angebotene Abfindung anstelle einer Kündigungsschutzklage oder die Vereinbarung einer Abfindung zum Beispiel im Aufhebungsvertrag.

Hat man als Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage gewonnen, muss man sich deshalb entscheiden, ob man das Arbeitsverhältnis tatsächlich fortsetzen möchte, oder ob man von der Möglichkeit Gebrauch machen möchte, den bisherigen Arbeitsplatz trotzdem zu verlassen (auch das geht), aber dann eben ohne Abfindung.

Das führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass sich für viele Arbeitnehmer ein durch Urteil gewonnener Kündigungsschutzprozess genauso anfühlt wie ein verlorener Prozess, weil man plötzlich einen Arbeitsplatz hat, den man gar nicht mehr wollte, aber eben nicht die eigentlich angestrebte Abfindung.

Auch bei dem Arbeitsentgelt für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses kann es böse Überraschungen geben:

Relativ einfach ist noch, dass man während des Kündigungsprozess bis zum Datum der ordentlichen Kündigungsfrist – um die es meistens im Prozess auch geht – ohne weiteres auch mit dem Arbeitsentgelt rechnen kann.

Nach Ablauf der Kündigungsfrist wird es aber schwierig: Hier verlangt man kein Geld für tatsächlich geleistete Arbeit, sondern weil der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen der Kündigung nicht arbeiten lassen wollte. Das nennen Juristen Annahmeverzug. Und dazu bestimmt § 615 BGB zum einen, dass ein Arbeitnehmer sich anrechnen lassen muss, was er in dieser Zeit – weil er ja jetzt zeitliche Kapazitäten hat, die er im Arbeitsfeld es nicht hätte – tatsächlich erwirbt.

Was aber viel bedeutsamer ist: Nach § 615 BGB muss ein Arbeitnehmer sich auch fiktives Arbeitseinkommen anrechnen lassen, was er – wie das Gesetz sagt – böswillig zu erwerben unterlässt.

Und genau da liegt häufig das Problem: ein Arbeitnehmer wird schon frühzeitig anfangen müssen, im Kündigungsschutzprozess nach einer neuen Stelle zu suchen und – wenn er sie gefunden hat – diese auch annehmen müssen, auch wenn der Kündigungsschutzprozess noch läuft. Ansonsten läuft ein Arbeitnehmer nämlich Gefahr, dass ihm ein solches böswilliges Unterlassen vorgehalten wird, und er dann so behandelt wird, als hätte er Einkommen erzielt, obwohl das in Wahrheit gar nicht der Fall war, also ein sogenanntes fiktives Einkommen.

Da der bisherige Arbeitgeber, mit dem man vor dem Arbeitsgericht streitet, natürlich nicht wissen kann, ob und welche Bemühungen ein Arbeitnehmer unternommen hat, einen neuen Job zu finden, hat die Rechtsprechung dem Arbeitgeber dazu einen Auskunftsanspruch gegen den Arbeitnehmer zuerkannt. Der Arbeitnehmer muss auf Aufforderung also genau erklären, wann und wie er sich auf neue Stellen beworben hat, und was die Bewerbungen erbracht haben Und wer diese Auskunft nicht erteilt, muss tatsächlich damit rechnen, kein Geld von seinem bisherigen Arbeitgeber für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur gerichtlichen Entscheidung zu bekommen.

Interessanterweise glauben viele Menschen, man dürfe nur ein Arbeitsverhältnis zeitgleich haben. Das ist aber falsch. Solange man dem bisherigen Arbeitgeber mit einem neuen Arbeitsverhältnis keinen Wettbewerb macht, ist es durchaus zulässig, ein neues Arbeitsverhältnis zu beginnen, während man noch um das alte Arbeitsverhältnis streitet.

Gerade weil das insgesamt eine sehr schwierige Gemengelage ist, bei der die einzelnen Schritte taktisch gut überlegt werden müssen, ist es ratsam, sich hier auf jeden Fall anwaltlich beraten zu lassen.

Honig aus Bochum bei Tings & Kauder

Schon seit dem 19. Jahrhundert beschäftigen Bienen die Juristen.

Man hat ihnen sogar vier eigene Paragrafen im BGB gewidmet.

Dieser Tradition sehen wir uns verbunden und versüßen deshalb unseren Mandanten das Leben – gerade auch wegen der jetzt anstehenden Erkältungszeit – mit einem Glas Bochumer Bioblütenhonig, solange der Vorrat reicht.

Bochumer Honig

§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder
wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in
eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des
Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. Er hat den entstehenden
Schaden zu ersetzen.
§ 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre
Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach
der Zahl der verfolgten Schwärme.
§ 964 Vermischung von Bienenschwärmen
Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum
und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm.
Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.

Verkehrsrecht – Neuer Bußgeldkatalog 2017

Seit dem 19.10.2017 ist der neue Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in Kraft. Was sich für Autofahrer ändert, besonders in Bezug auf die Nutzung von Smartphones und Mobil-Telefonen während der Fahrt, erfahren Sie in unserem Hintergrundartikel zur Handy-Nutzung im Auto.

VW Abgas Skandal: Gute Aussichten für Kläger

Deutsche Gerichte taten sich zu Beginn des VW Abgas Skandals noch schwer mit einer Entscheidung im Sinne der Käufer der manipulierten Autos. Nachdem immer mehr Details aus dem VW Konzern ans Tageslicht gelangten, ändert sich die Stimmung an den Gerichten zusehends zu Gunsten der Käufer von VW Fahrzeugen:
Im Februar das Landgericht Braunschweig, im Januar Hildesheim, Regensburg, Potsdam, im Dezember Aachen, im November Regensburg, Hamburg, München.

Wurde die Manipulation zu Beginn des Abgas Skandals noch als Lappalie wahrgenommen, die sich mit einem kleinen Software Update beheben lässt, weiß man heute, dass die Realität etwas anders aussieht. Teilweise komplexe Änderungen an den Motoren bzw. der Motorsteuerung erschweren die Aufarbeitung durch VW Werkstätten. Zudem ist der Ausgang für den Fahrer oft ungewiss. Fahrer von Fahrzeugen, bei denen die Umrüstung stattgefunden hat, berichten nicht selten von verändertem Ansprechverhalten und gestiegenem Kraftstoffverbrauch.

Die gute Nachricht für Fahrer von betroffenen Kfz: Die Aussichten, vor Gericht Recht zu bekommen, sehen gut aus. Viele VW Fahrer konnten vor Gericht eine Rückabwicklung des Kaufvertrags bzw. Neulieferung eines fehlerfreien Fahrzeugs durchsetzen.
Zudem scheint der VW Konzern Urteile höherer Instanzen vermeiden zu wollen und stimmt oft bereits vor dem Landgericht einem Vergleich zu.

Rechtschutzversicherung bei Abgas Skandal

Einige Versicherungen haben sich damit schwer getan, eine Deckungszusage für eine Klage gegen VW zu geben. Hier haben mittlerweile mehrere Landgerichte geurteilt, dass Versicherer die Zusage nicht verweigern dürfen.

Zudem haben die Oberlandesgerichte Celle und Hamm beschlossen, dass vom VW Abgas Skandal betroffene Käufer Prozesskostenhilfe erhalten können (Az. 7 W 26/16 vom 30.06.2016 und 28 W 4/16 vom 21.06.2016).

Damit stehen die Chancen als Besitzer eines VW-Fahrzeugs mit manipuliertem Motor nicht schlecht, sein Recht auch vor Gericht durchzusetzen.

Sollten Sie von dem Abgas Skandal betroffen sein und Auskunft und Beratung wünschen, ist Rechtsanwalt Wolfgang Tings Ihr Ansprechpartner.

Ärger mit dem Schlüsseldienst – Rechtsanwalt Tings in der WDR Lokalzeit

Schnell ist es passiert: Nur eben den Müll rausbringen oder etwas aus dem Briefkasten nehmen und die Tür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt in der Wohnung.
Schnelle Hilfe versprechen hier Schlüsseldienste. Doch was tun wenn die Rechnung nach der Türöffnung sehr viel höher ausfällt als vorab vereinbart?

Was zu tun ist, wenn man an einen unseriösen Schlüsseldienst geraten ist und welche rechtlichen Möglichkeiten man als betroffener Kunde hat, darüber gibt Rechtsanwalt Wolfgang Tings Auskunft in der WDR Lokalzeit.

Der Beitrag von 29.06.2016 kann in der Mediathek des WDR abgerufen werden.

Frist für Widerruf von Kreditverträgen

Wie bereits berichtet, stellten die Verbraucherzentralen in der Mehrzahl der Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen fest. Mit der Folge, dass Kreditnehmer die Verträge auch zu einem späteren Zeitpunkt noch widerrufen können.

Aber selbst dann, wenn ein Widerruf des Kreditvertrages nicht möglich ist, sollte geprüft werden, ob der Kreditvertrag nicht möglicherweise gekündigt werden kann. Eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist in der Regel nach 10 Jahren Vertragslaufzeit möglich, wobei es für die Berechnung nicht darauf ankommt, wann der Kreditvertrag unterschrieben wurde, sondern auf den Zeitpunkt, wann der Kredit vollständig ausgezahlt worden ist.

In jedem Fall kann allerdings nicht vorab pauschal gesagt werden, ob ein Widerruf oder die Kündigung des Kreditvertrages unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten angezeigt sind. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung, gerade auch mit Blick auf eine dann möglicherweise abzuschließende Anschlussfinanzierung. Denn oftmals lassen sich Anschlussfinanzierungen dann nicht so einfach mit den notwendigen Sicherheiten hinterlegen, wenn auf dem Objekt noch weitere Kreditverbindlichkeiten lasten, für die an dem Grundstück Sicherungsrechte bestellt worden sind, die noch von der Bank in Anspruch genommen werden, die möglicherweise noch weitere Kredite für das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Kreditnehmer, deren Verträge zwischen November 2002 und 2010 geschlossen wurden, müssen sich nun entscheiden, ob sie noch aktiv werden wollen.
Am 18. Februar 2016 hat der Bundestag beschlossen das „ewige“ Widerrufsrecht für Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen.

Wer noch aus seinem alten Kreditvertrag aussteigen will, muss dies nun bis zum 21. Juni 2016 tun.
Bei der Prüfung, ob Ihr Kreditvertrag von der fehlerhaften Widerrufsbelehrung betroffen ist und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen Sie die Rechtsanwälte Tings & Kauder.
Um dem Fristablauf zuvor zu kommen ist schnelles handeln gefragt. Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt auf!

Ihre Rechte im VW Abgas Skandal

Millionen Besitzer von VW Fahrzeugen sind aktuell verunsichert, welche Auswirkungen der VW Abgas Skandal hat. Welche Rechte habe ich als Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Motorsteuerung und wie komme ich zu meinem Recht?

Aus diesem Grund haben die Rechtsanwälte Tings & Kauder eine Informationsseite für Betroffene des VW Abgas Skandals erstellt, die alles Wissenswerte für Besitzer eines Autos von VW oder einer der Tochterunternehmen Audi, Skoda, Seat bündelt.

Hier geht es zur VW Abgas Skandal Informationsseite.

Häufig psychische Folgeerkrankungen nach einem Unfall

Nach einer im August 2014 veröffentlichten Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen muss jeder vierte Mensch, der bei dem Unfall schwer verletzt worden ist, psychische Folgeerkrankungen befürchten. Die Bundesanstalt für Straßenwesen untersuchte Personen, die wegen der beim Unfall erlittenen Verletzungen zu einer stationären Behandlung in das Krankenhaus eingeliefert wurden.

Der Umgang mit psychischen Folgen eines Verkehrsunfalls Weiterlesen

Sturmschäden in Bochum – wer hilft?

Nach dem stürmischen Unwetter in Bochum vom Pfingstmontag wird sich für viele Menschen die Frage stellen, wer für Schäden aufkommt. Wir beraten Sie gerne, wenn es um rechtliche Ansprüche gegen Versicherungen oder Schadensersatzansprüche z.B. wegen beschädigter Gebäude oder Autos geht.

Urteil vom 21. Dezember 2011

Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB:
Nacherfüllung durch „Lieferung einer mangelfreien Sache“
erfasst Ausbau und Abtransport der mangelhaften Kaufsache.
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