Widerruf bei Kreditverträgen

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben 1509 Darlehensverträge auf korrekte Widerrufsbelehrungen überprüft. Bei 159 Verträgen hatten die Verbraucherzentralen nichts zu bemängeln.
Bei überwältigenden 89,5% der überprüften Vertrage fanden die Verbraucherzentralen Mängel in der Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung. Dazu zählen z.B. Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist oder Folgen.
Erst Darlehensverträge ab dem Jahr 2010 weißen kaum Mängel in der Widerrufsbelehrung auf.

Auswirkungen

Ist eine Widerrufsbelehrung falsch, beginnt die Widerrufsfrist für den Darlehensnehmer nicht zu laufen. Ganz konkret bedeutet dies, dass der Kreditnehmer auch Jahre nach Abschluss des Darlehens noch die Möglichkeit hat den Widerruf auszusprechen.
Gerade bei Verträgen, die in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurden kann dies attraktiv sein und einige Tausend Euro einsparen.

Darlehensvertrag überprüfen lassen

Ob die Widerrufsbelehrung in Ihrem Darlehensvertrag rechtsgültig ist oder Sie noch die Chance haben den Vertrag anzugreifen und in einen kostengünstigeren Kredit zu wechseln bedarf einer individuellen Überprüfung Ihres Kreditvertrags.
Die Rechtsanwälte Tings & Kauder unterstützen Sie bei der Überprüfung Ihres Kreditvertrags und der Auseinandersetzung mit Ihrer Bank.