Verkehrsrecht

Sie suchen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Für das Rechtsgebiet Verkehrsrecht steht Ihnen zur Verfügung:

Rechtsanwalt Wolfgang Tings
Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Bochum.

Wer am Straßenverkehr teilnimmt, ist immer dem Risiko ausgesetzt, anschließend in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden.

Werkstatt Recht

Ärger mit KfZ Werkstätten gehören leider zum Alltag vieler Autofahrer. Das geliebte oder zumindest dringend benötigte Fahrzeug muss nach einem Unfall oder wegen eines Defekts in die Werkstatt.

An den durchgeführten Arbeiten entzündet sich oft Streit zwischen den Kunden und der beauftragten Werkstatt. Wird bei der Beseitigung von Schäden nicht sorgfältig gearbeitet oder treten sogar Folgeschäden auf, entbrennt oft ein heftiger Streit, der gerichtlich zu klären ist. Gerade bei neuen Fahrzeugen geht es um nicht unerhebliche Summen.

Als erfahrener Verkehrsrechtsanwalt unterstützt Wolfgang Tings Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Werkstätten und Dienstleister.

Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsrecht unterscheidet zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße werden nicht nur mit einem „Denkzettel“ im Ordnungswidrigkeitenverfahren bedacht, sondern härter bestraft.
Zu den schweren Verstößen zählen u.a.

  • Fahrerflucht
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Kennzeichenmissbrauch

Werden Sie einer schweren Straftat beschuldigt, empfiehlt es sich, schnell juristischen Beistand einzuholen, denn neben empfindlichen Geldstrafen sieht das Gesetz auch Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor.

Gebrauchtwagen und Leasing

Fahrzeuge unterliegen im ersten Jahr meist einem immensen Wertverlust. Daher greifen viele Autokäufer zu günstigeren Jahres- oder Gebrauchtwagen. Die Freude am neuen Fahrzeug wird nur schnell getrübt, wenn Mängel oder Fehler auftreten. Verkehrsrechtler Wolfgang Tings vertritt Sie in allen Fragen rund um Mängel und Gewährleistungen beim Autokauf. Ebenso ist er Ihr Ansprechpartner für Leasing-Fahrzeuge, wenn z.B. bei der Rückgabe Differenzen über den Zustand des Autos entstehen und Sie hohe Nachzahlungen leisten sollen.

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall ist das Auto beschädigt und muss in die Werkstatt – wer bezahlt eigentlich die Kosten, und wie viel? Was nützt es, eine Vollkaskoversicherung oder eine Teilkaskoversicherung zu haben? Kann die Versicherung den Geldbetrag, den mein Gutachter ausgerechnet hat, kürzen? Kann die Versicherung eine so genannte Nachbesichtigung meines Autos verlangen? Und darf ich überhaupt einen eigenen Gutachter auswählen?

Wenn Sie nach einem Verkehrsunfall schnell zu uns kommen, können wir all diese Dinge möglichst frühzeitig mit Ihnen klären, so dass die Weichen von Anfang an richtig gestellt werden. Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie einen Mietwagen nehmen dürfen oder sollten, ob sie einen Anspruch auf eine Wertminderung haben, was es mit dem Restwert und dem Wiederbeschaffungswert auf sich hat und wie eine Abrechnung nach Gutachten vonstatten geht. Dabei besprechen wir auch, welche möglichen Kürzungen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vornehmen wird und welche Erfolgsaussichten bestehen, dagegen vorzugehen.

Übrigens: bei einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Haftpflichtversicherung in dem Rahmen, wie Sie den Schaden reguliert, auch die Rechtsanwaltskosten bezahlen. Wir haben also in der Regel kein eigenes finanzielles Risiko. Sollte ein solche gleichwohl vorliegen können, so besprechen wir dieses Risiko zu Beginn der Angelegenheit mit Ihnen.

Daneben gibt es Dinge im Straßenverkehr, die kann selbst der beste Autofahrer nicht vermeiden: die Polizei meldet sich und behauptet, man habe eine so genannte „Fahrerflucht“ begangen. Dabei haben sie von einem Unfall vielleicht überhaupt nichts bemerkt. Und trotzdem wird Ihnen jetzt der Vorwurf gemacht, Sie hätten sich unerlaubt vom Unfallort entfernt. Gerade auf Parkplätzen kommt es oft zu kleineren Unfällen, die man nicht ohne weiteres als solche bemerkt, und schon sehen Sie sich als unbescholtener Bürger schnell dem Vorwurf einer Straftat ausgesetzt. Genauso ist es, wenn man vielleicht einen Moment lang nicht aufgepasst hat, einen Verkehrsunfall verschuldet hat und der Unfallgegner verletzt wurde. Auch hier erleben viele Menschen zum ersten Mal wie unangenehm es ist, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein.

Sie sind zu schnell gefahren, haben den Abstand nicht eingehalten, am grünen Pfeil neben einer roten Ampel nicht angehalten oder sind vielleicht ohne eine Umweltplakette in eine Umweltzone eingefahren? Neben einem Bußgeldbescheid, der auch Verfahrenskosten enthält, drohen möglicherweise ein Fahrverbot und die Eintragung von Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei, dem Verkehrszentralregister. Häufig lohnt sich eine Verteidigung gegen die erhobenen Vorwürfe, weil die Behörde das ihr zustehende Ermessen nicht richtig angewandt hat, die Messung der Geschwindigkeit vielleicht falsch war, oder andere, besondere Umstände in Ihrem Fall einfach nicht ausreichend berücksichtigt worden sind.

Wir kümmern uns darum, dass diese Besonderheiten Gehör finden, denn in sehr vielen Fällen gelingt es, derartige Verfahren auch frühzeitig abzuwenden, ohne dass es zu einer Verurteilung oder einer Eintragung im Führungszeugnis oder das Verkehrszentralregister kommt. Die Kosten für eine solche Verteidigung werden meistens von der Rechtsschutzversicherung übernommen – die Details besprechen wir gerne mit Ihnen.

Mit einer realistischen Einschätzung dessen, was rechtlich möglich und tatsächlich durchsetzbar ist sind Sie in unserer Kanzlei in Bochum bei Herrn Rechtsanwalt Tings bei jeder verkehrsrechtlichen Frage in guten Händen.

Für die optimale Vorbereitung auf Ihren Termin empfehlen wir die Checkliste Verkehrsrecht