Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben 1509 Darlehensverträge auf korrekte Widerrufsbelehrungen überprüft. Bei 159 Verträgen hatten die Verbraucherzentralen nichts zu bemängeln.
Bei überwältigenden 89,5% der überprüften Vertrage fanden die Verbraucherzentralen Mängel in der Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung. Dazu zählen z.B. Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist oder Folgen.
Erst Darlehensverträge ab dem Jahr 2010 weißen kaum Mängel in der Widerrufsbelehrung auf.
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Archiv des Autors: RA Kauder
Unfall mit einem Fahrrad – mit und ohne Helm
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass einem Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall verletzt worden ist, kein Mitverschulden für die Unfallfolgen angerechnet werden kann, nur weil er keinen Fahrradhelm getragen hat (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13). Weiterlesen
Bundesgerichtshof entscheidet zur Untervermietung an Touristen durch Wohnraummieter
Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob eine Untervermietungserlaubnis einen Mieter zur Überlassung der Wohnung an Touristen berechtigt.
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