Archiv des Autors: RA Kauder

Barrierearmut – Urteil Amtsgericht Bochum

Im Bereich des Mietrechts werden Vermieter häufig sehr erfinderisch, wenn es um die Frage geht, welche Eigenschaften einen Wohnung ausweist und welche im Mietspiegel genannten Charakteristiken erfüllt sind.

Seit geraumer Zeit wird hier das Kriterium der „Barrierearmut“ in einigen Mietspiegeln aufgenommen. Es wird häufig differenziert, ob die Mietwohnung barrierearm sein muss oder aber schon der Weg zur Wohnung (also der Weg im Haus oder im Außenbereich).

Da die entsprechenden Mietspiegel auch bei kleinen Wohnungen größere Pauschalen an Zuschlägen zulassen, ist es insbesondere für größere Vermieter lukrativ hier bei größeren Gebäuden allen Mietern eine entsprechende Mieterhöhung zukommen zu lassen.

Oftmals werden wegen der geringen Beträge auch keine großartigen Einwendungen von den Mietern erhoben, da diese den Streit mit dem Vermieter häufig scheuen. Gleichwohl sollte man sich überlegen, ob man bei derartigen Mieterhöhungsverlangen diese nicht von einem Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht überprüfen lässt. Derartige Überprüfungen gestalten sich häufig recht einfach, wenn der Mieter zur Beratung einige Bilder und Charakteristika seiner Wohnung, des Hauses und der Zuwegungen mitbringt.

Meist lassen sich schon mit ein oder zwei Schreiben die Mieterhöhungsverlangen dann entsprechend korrigieren.

Etwas problematisch gestalten sich diese Verfahren allerdings deshalb, weil der Begriff der Barrierearmut im Gegensatz zur Barrierefreiheit gerade nicht gesetzlich definiert ist. Er unterliegt somit der Auslegung. Im Zusammenhand mit der vorzunehmenden Auslegung sind dann wiederum alle Kriterien maßgeblich, um die Frage, ob eine Barrierearmut gegeben ist oder nicht, beantworten zu können.

Zu diesem Themenkomplex haben wir unter dem Aktenzeichen 40 C 299/16 vor dem Amtsgericht Bochum einen erfolgreichen Prozess gegen Vonovia (ehemals Deutsche Annington) geführt.
Das Amtsgericht Bochum entschied mit Urteil vom 10.01.2017 im Sinne unseres Mandanten und sah den Bereich der Barrierearmut eher dem Regelungsbereich der Barrierefreiheit zugeordnet.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Interview mit Rechtsanwalt Kauder zum VW Abgas Skandal

Viele Käufer von Neuwagen aus dem VW Konzern, (VW, Audi, Skoda, Seat) sind verunsichert. In der Presse finden sich verschiedenste, oft auch widersprechende, Empfehlungen, was VW Käufer im Zuge des Abgas Skandals oder Dieselgates zu beachten haben.
Im folgenden Interview geht der Bochumer Rechtsanwalt Ingo Kauder auf die Fragen ein, die momentan jedem VW Käufer auf der Seele brennen.
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Widerruf bei Kreditverträgen

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben 1509 Darlehensverträge auf korrekte Widerrufsbelehrungen überprüft. Bei 159 Verträgen hatten die Verbraucherzentralen nichts zu bemängeln.
Bei überwältigenden 89,5% der überprüften Vertrage fanden die Verbraucherzentralen Mängel in der Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung. Dazu zählen z.B. Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist oder Folgen.
Erst Darlehensverträge ab dem Jahr 2010 weißen kaum Mängel in der Widerrufsbelehrung auf.
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Unfall mit einem Fahrrad – mit und ohne Helm

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass einem Radfahrer, der bei einem Verkehrsunfall verletzt worden ist, kein Mitverschulden für die Unfallfolgen angerechnet werden kann, nur weil er keinen Fahrradhelm getragen hat (Urteil vom 17. Juni 2014 – VI ZR 281/13). Weiterlesen