Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia hat ein Problem mit der korrekten Berechnung der Betriebs- und Heizkosten.
Unter dem Aktenzeichen AZ: 67 C 77/18 haben wir ein erfolgreiches Verfahren gegen Vonovia vor dem Amtsgericht Bochum geführt.
Unser Mandant stellte in den Heizkostenabrechnungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 erhebliche Abweichungen fest. Unsere Prüfung und Analyse der Abrechnungen ergab, dass die angenommenen Preissteigerungen für Gas so nicht am Weltmarkt stattgefunden haben.
Vor dem Amtsgericht Bochum reichten wir demnach Klage auf Offenlegung der für die Berechnung zu Grunde liegenden Dokumente ein.
Vonovia hat sich gegen diese Offenlegung mit Händen und Füßen gewehrt. Nachdem das Amtsgericht Bochum unserer Klage stattgegeben hat wurde auch schnell deutlich warum:
Dokumente von Vonovia belegen, dass bei den Heizkostenabrechnungen für die hier in Rede stehende Anlage (einem Objekt mit einer Gesamtwohnfläche von 4.752 qm, gelegen in Bochum Werne) schlicht und ergreifend „vergessen wurde“, die Rabatte, die mit dem Energieversorger ausgehandelt waren, an die Mieter weiterzugeben, also die reduzierten Rechnungen zum Gegenstand der Heizkostenabrechnung zu machen und nicht die – wie es auch immer dazu kommen konnte – Rechnungen ohne Rabattierung.
Konsequenzen für die Abrechnung
Aus der Abrechnung für das Jahr 2016 sollte der Mandant ursprünglich eine Gutschrift in Höhe von etwa 70,00 € erhalten. Nach Korrektur waren es 370,00 €. Aus der ursprünglichen Abrechnung für das Jahr 2017 ergab sich ein Guthaben von etwas mehr als 150,00 €. Nach der Korrektur waren es 323,00 €, also knapp 170,00 € mehr.
Der zweite Betrag scheint auf den ersten Blick relativ gering. Setzt man diesen allerdings in Relation zu den geleisteten Vorauszahlungen, die in beiden Jahren rund 870,00 € betrugen, so finden wir, dass eine Erhöhung der Gutschrift um 300,00 € ein sehr wesentlicher Faktor ist. Selbiges gilt auch für eine Erhöhung der Gutschrift um etwa 170,00 €.
Die Berechnung der Betriebskosten ist für Mieter nicht immer transparent. Wie der vorliegende Fall zeigt lohnt sich eine genaue Überprüfung für Mieter.
Bei Fragen zu Betriebs- oder Heizkostenabrechnung ist Rechtsanwalt Ingo Kauder, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ihr Ansprechpartner in Bochum.