Heizkosten: Vonovia „vergisst“ Rabatt

Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia hat ein Problem mit der korrekten Berechnung der Betriebs- und Heizkosten.
Unter dem Aktenzeichen AZ: 67 C 77/18 haben wir ein erfolgreiches Verfahren gegen Vonovia vor dem Amtsgericht Bochum geführt.

Unser Mandant stellte in den Heizkostenabrechnungen der Jahre 2015, 2016 und 2017 erhebliche Abweichungen fest. Unsere Prüfung und Analyse der Abrechnungen ergab, dass die angenommenen Preissteigerungen für Gas so nicht am Weltmarkt stattgefunden haben.
Vor dem Amtsgericht Bochum reichten wir demnach Klage auf Offenlegung der für die Berechnung zu Grunde liegenden Dokumente ein.

Vonovia hat sich gegen diese Offenlegung mit Händen und Füßen gewehrt. Nachdem das Amtsgericht Bochum unserer Klage stattgegeben hat wurde auch schnell deutlich warum:

Dokumente von Vonovia belegen, dass bei den Heizkostenabrechnungen für die hier in Rede stehende Anlage (einem Objekt mit einer Gesamtwohnfläche von 4.752 qm, gelegen in Bochum Werne) schlicht und ergreifend „vergessen wurde“, die Rabatte, die mit dem Energieversorger ausgehandelt waren, an die Mieter weiterzugeben, also die reduzierten Rechnungen zum Gegenstand der Heizkostenabrechnung zu machen und nicht die – wie es auch immer dazu kommen konnte – Rechnungen ohne Rabattierung.

Konsequenzen für die Abrechnung

Aus der Abrechnung für das Jahr 2016 sollte der Mandant ursprünglich eine Gutschrift in Höhe von etwa 70,00 € erhalten. Nach Korrektur waren es 370,00 €. Aus der ursprünglichen Abrechnung für das Jahr 2017 ergab sich ein Guthaben von etwas mehr als 150,00 €. Nach der Korrektur waren es 323,00 €, also knapp 170,00 € mehr.

Der zweite Betrag scheint auf den ersten Blick relativ gering. Setzt man diesen allerdings in Relation zu den geleisteten Vorauszahlungen, die in beiden Jahren rund 870,00 € betrugen, so finden wir, dass eine Erhöhung der Gutschrift um 300,00 € ein sehr wesentlicher Faktor ist. Selbiges gilt auch für eine Erhöhung der Gutschrift um etwa 170,00 €.

Die Berechnung der Betriebskosten ist für Mieter nicht immer transparent. Wie der vorliegende Fall zeigt lohnt sich eine genaue Überprüfung für Mieter.

Bei Fragen zu Betriebs- oder Heizkostenabrechnung ist Rechtsanwalt Ingo Kauder, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ihr Ansprechpartner in Bochum.

Neuerungen Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle beschreibt die Richtlinien zur Festlegung von Unterhalt zum Beispiel im Scheidungsfall. Das Oberlandesgericht Düsseldorf legt diese in regelmäßigen Abständen und in Absprache mit anderen OLG und dem Deutschen Familiengerichtstag fest.
In der aktuellen Fassung werden einige Änderungen beschrieben, die sich auf die Unterhaltshöhe auswirken können. Rechtsanwalt Ingo Kauder, Fachanwalt für Familienrecht, hat sich in einem aktuellen Artikel mit den Auswirkungen der aktuellen Düsseldorfer Tabelle beschäftigt.

Verkehrsrecht – Neuer Bußgeldkatalog 2017

Seit dem 19.10.2017 ist der neue Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in Kraft. Was sich für Autofahrer ändert, besonders in Bezug auf die Nutzung von Smartphones und Mobil-Telefonen während der Fahrt, erfahren Sie in unserem Hintergrundartikel zur Handy-Nutzung im Auto.

VW Abgas Skandal: Gute Aussichten für Kläger

Deutsche Gerichte taten sich zu Beginn des VW Abgas Skandals noch schwer mit einer Entscheidung im Sinne der Käufer der manipulierten Autos. Nachdem immer mehr Details aus dem VW Konzern ans Tageslicht gelangten, ändert sich die Stimmung an den Gerichten zusehends zu Gunsten der Käufer von VW Fahrzeugen:
Im Februar das Landgericht Braunschweig, im Januar Hildesheim, Regensburg, Potsdam, im Dezember Aachen, im November Regensburg, Hamburg, München.

Wurde die Manipulation zu Beginn des Abgas Skandals noch als Lappalie wahrgenommen, die sich mit einem kleinen Software Update beheben lässt, weiß man heute, dass die Realität etwas anders aussieht. Teilweise komplexe Änderungen an den Motoren bzw. der Motorsteuerung erschweren die Aufarbeitung durch VW Werkstätten. Zudem ist der Ausgang für den Fahrer oft ungewiss. Fahrer von Fahrzeugen, bei denen die Umrüstung stattgefunden hat, berichten nicht selten von verändertem Ansprechverhalten und gestiegenem Kraftstoffverbrauch.

Die gute Nachricht für Fahrer von betroffenen Kfz: Die Aussichten, vor Gericht Recht zu bekommen, sehen gut aus. Viele VW Fahrer konnten vor Gericht eine Rückabwicklung des Kaufvertrags bzw. Neulieferung eines fehlerfreien Fahrzeugs durchsetzen.
Zudem scheint der VW Konzern Urteile höherer Instanzen vermeiden zu wollen und stimmt oft bereits vor dem Landgericht einem Vergleich zu.

Rechtschutzversicherung bei Abgas Skandal

Einige Versicherungen haben sich damit schwer getan, eine Deckungszusage für eine Klage gegen VW zu geben. Hier haben mittlerweile mehrere Landgerichte geurteilt, dass Versicherer die Zusage nicht verweigern dürfen.

Zudem haben die Oberlandesgerichte Celle und Hamm beschlossen, dass vom VW Abgas Skandal betroffene Käufer Prozesskostenhilfe erhalten können (Az. 7 W 26/16 vom 30.06.2016 und 28 W 4/16 vom 21.06.2016).

Damit stehen die Chancen als Besitzer eines VW-Fahrzeugs mit manipuliertem Motor nicht schlecht, sein Recht auch vor Gericht durchzusetzen.

Sollten Sie von dem Abgas Skandal betroffen sein und Auskunft und Beratung wünschen, ist Rechtsanwalt Wolfgang Tings Ihr Ansprechpartner.

Barrierearmut – Urteil Amtsgericht Bochum

Im Bereich des Mietrechts werden Vermieter häufig sehr erfinderisch, wenn es um die Frage geht, welche Eigenschaften einen Wohnung ausweist und welche im Mietspiegel genannten Charakteristiken erfüllt sind.

Seit geraumer Zeit wird hier das Kriterium der „Barrierearmut“ in einigen Mietspiegeln aufgenommen. Es wird häufig differenziert, ob die Mietwohnung barrierearm sein muss oder aber schon der Weg zur Wohnung (also der Weg im Haus oder im Außenbereich).

Da die entsprechenden Mietspiegel auch bei kleinen Wohnungen größere Pauschalen an Zuschlägen zulassen, ist es insbesondere für größere Vermieter lukrativ hier bei größeren Gebäuden allen Mietern eine entsprechende Mieterhöhung zukommen zu lassen.

Oftmals werden wegen der geringen Beträge auch keine großartigen Einwendungen von den Mietern erhoben, da diese den Streit mit dem Vermieter häufig scheuen. Gleichwohl sollte man sich überlegen, ob man bei derartigen Mieterhöhungsverlangen diese nicht von einem Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht überprüfen lässt. Derartige Überprüfungen gestalten sich häufig recht einfach, wenn der Mieter zur Beratung einige Bilder und Charakteristika seiner Wohnung, des Hauses und der Zuwegungen mitbringt.

Meist lassen sich schon mit ein oder zwei Schreiben die Mieterhöhungsverlangen dann entsprechend korrigieren.

Etwas problematisch gestalten sich diese Verfahren allerdings deshalb, weil der Begriff der Barrierearmut im Gegensatz zur Barrierefreiheit gerade nicht gesetzlich definiert ist. Er unterliegt somit der Auslegung. Im Zusammenhand mit der vorzunehmenden Auslegung sind dann wiederum alle Kriterien maßgeblich, um die Frage, ob eine Barrierearmut gegeben ist oder nicht, beantworten zu können.

Zu diesem Themenkomplex haben wir unter dem Aktenzeichen 40 C 299/16 vor dem Amtsgericht Bochum einen erfolgreichen Prozess gegen Vonovia (ehemals Deutsche Annington) geführt.
Das Amtsgericht Bochum entschied mit Urteil vom 10.01.2017 im Sinne unseres Mandanten und sah den Bereich der Barrierearmut eher dem Regelungsbereich der Barrierefreiheit zugeordnet.

Bei Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ärger mit dem Schlüsseldienst – Rechtsanwalt Tings in der WDR Lokalzeit

Schnell ist es passiert: Nur eben den Müll rausbringen oder etwas aus dem Briefkasten nehmen und die Tür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt in der Wohnung.
Schnelle Hilfe versprechen hier Schlüsseldienste. Doch was tun wenn die Rechnung nach der Türöffnung sehr viel höher ausfällt als vorab vereinbart?

Was zu tun ist, wenn man an einen unseriösen Schlüsseldienst geraten ist und welche rechtlichen Möglichkeiten man als betroffener Kunde hat, darüber gibt Rechtsanwalt Wolfgang Tings Auskunft in der WDR Lokalzeit.

Der Beitrag von 29.06.2016 kann in der Mediathek des WDR abgerufen werden.

Frist für Widerruf von Kreditverträgen

Wie bereits berichtet, stellten die Verbraucherzentralen in der Mehrzahl der Darlehensverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen fest. Mit der Folge, dass Kreditnehmer die Verträge auch zu einem späteren Zeitpunkt noch widerrufen können.

Aber selbst dann, wenn ein Widerruf des Kreditvertrages nicht möglich ist, sollte geprüft werden, ob der Kreditvertrag nicht möglicherweise gekündigt werden kann. Eine Kündigung ohne Vorfälligkeitsentschädigung ist in der Regel nach 10 Jahren Vertragslaufzeit möglich, wobei es für die Berechnung nicht darauf ankommt, wann der Kreditvertrag unterschrieben wurde, sondern auf den Zeitpunkt, wann der Kredit vollständig ausgezahlt worden ist.

In jedem Fall kann allerdings nicht vorab pauschal gesagt werden, ob ein Widerruf oder die Kündigung des Kreditvertrages unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten angezeigt sind. Dies bedarf einer eingehenden Prüfung, gerade auch mit Blick auf eine dann möglicherweise abzuschließende Anschlussfinanzierung. Denn oftmals lassen sich Anschlussfinanzierungen dann nicht so einfach mit den notwendigen Sicherheiten hinterlegen, wenn auf dem Objekt noch weitere Kreditverbindlichkeiten lasten, für die an dem Grundstück Sicherungsrechte bestellt worden sind, die noch von der Bank in Anspruch genommen werden, die möglicherweise noch weitere Kredite für das Objekt zur Verfügung gestellt hat.

Kreditnehmer, deren Verträge zwischen November 2002 und 2010 geschlossen wurden, müssen sich nun entscheiden, ob sie noch aktiv werden wollen.
Am 18. Februar 2016 hat der Bundestag beschlossen das „ewige“ Widerrufsrecht für Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen.

Wer noch aus seinem alten Kreditvertrag aussteigen will, muss dies nun bis zum 21. Juni 2016 tun.
Bei der Prüfung, ob Ihr Kreditvertrag von der fehlerhaften Widerrufsbelehrung betroffen ist und der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen Sie die Rechtsanwälte Tings & Kauder.
Um dem Fristablauf zuvor zu kommen ist schnelles handeln gefragt. Nehmen Sie am besten heute noch Kontakt auf!

Interview mit Rechtsanwalt Kauder zum VW Abgas Skandal

Viele Käufer von Neuwagen aus dem VW Konzern, (VW, Audi, Skoda, Seat) sind verunsichert. In der Presse finden sich verschiedenste, oft auch widersprechende, Empfehlungen, was VW Käufer im Zuge des Abgas Skandals oder Dieselgates zu beachten haben.
Im folgenden Interview geht der Bochumer Rechtsanwalt Ingo Kauder auf die Fragen ein, die momentan jedem VW Käufer auf der Seele brennen.
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Ihre Rechte im VW Abgas Skandal

Millionen Besitzer von VW Fahrzeugen sind aktuell verunsichert, welche Auswirkungen der VW Abgas Skandal hat. Welche Rechte habe ich als Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Motorsteuerung und wie komme ich zu meinem Recht?

Aus diesem Grund haben die Rechtsanwälte Tings & Kauder eine Informationsseite für Betroffene des VW Abgas Skandals erstellt, die alles Wissenswerte für Besitzer eines Autos von VW oder einer der Tochterunternehmen Audi, Skoda, Seat bündelt.

Hier geht es zur VW Abgas Skandal Informationsseite.

Widerruf bei Kreditverträgen

Die Verbraucherzentralen in Deutschland haben 1509 Darlehensverträge auf korrekte Widerrufsbelehrungen überprüft. Bei 159 Verträgen hatten die Verbraucherzentralen nichts zu bemängeln.
Bei überwältigenden 89,5% der überprüften Vertrage fanden die Verbraucherzentralen Mängel in der Ausgestaltung der Widerrufsbelehrung. Dazu zählen z.B. Informationen über den Beginn der Widerrufsfrist oder Folgen.
Erst Darlehensverträge ab dem Jahr 2010 weißen kaum Mängel in der Widerrufsbelehrung auf.
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