Nicht zuletzt durch die Corona Pandemie rückt die Frage, wer entscheidet, ob ein Kind geimpft wird, in den Vordergrund. Besonders bei neuen Impfstoffen und in einer aufgeladenen Diskussion wie jüngst in Bezug auf CoVid müssen oft Gerichte entscheiden, wer das letzte Wort hat.
Jüngst musste sich das Familiengericht Bad Iburg mit der Frage beschäftigen (Beschl.v. 14.01.2022, Az.5 F 458/21 EASO).
Vor Gericht stritten geschiedene Eheleute darüber, ob die gemeinsamen Kinder gegen Corona geimpft werden oder nicht. Ursprünglich wollten die Eltern der Empfehlung der behandelnden Kinderärztin folgen, ob die beiden 12 und 14jährigen geimpft werden. nachdem sich die Ärztin für eine Impfung ausgesprochen hatte, weigerte sich die Mutter der Empfehlung zu folgen und verweigerte den Kindern den Impfschutz.
Das Familiengericht Bad Iburg übertrug nun die Entscheidungsgewalt über die Impfung auf den Vater, unter der Voraussetzung, dass die Kinder mit dem BioNTech Impfstoff geimpft werden.
Das Gericht entschied hierbei auf Grundlage § 1628 Satz 1 BGB, wonach die Entscheidung auf ein Elternteil übertragen werden kann. Entscheidend sei nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Empfehlung der Ständigen Kommission des Robert-Koch-Instituts. Da der Vater der Einschätzung der STIKO folgte bekam er die Entscheidungsgewalt, vor allem weil keine Impfungsrisiken einer Empfehlung für Kinder zwischen 12 und 14 Jahren widersprechen.