In ihren Hochglanz-Prospekten bewerben Autohersteller vollmundig Neuwagen und warten mit rekordverdächtigen Verbrauchswerten auf. Fast jeder Autofahrer kann bestätigen, dass diese Verbrauchswerte nur sehr schwierig zu erreichen sind. Besonders ärgerlich wird es, wenn der angepriesene Spritverbrauch sehr deutlich unter dem tatsächlichen Spritverbrauch liegt.
Wovon hängt der Spritverbrauch ab
Der Kraftstoffverbrauch von Autos hängt von vielen Faktoren ab. Natürlich nimmt das Alter eines Autos und die verwendete Technik maßgeblichen Einfluss, aber auch externe Faktoren, wie z.B. die Witterung, der Fahrstil, hier insbesondere schnelles Beschleunigen und hohe Geschwindigkeiten, aber auch der Zustand des Autos und der Reifen beeinflussen den Benzinverbrauch.
Verbrauchsangaben der Hersteller
Um vergleichbare Verbrauchswerte zu ermitteln, die die oben genannten Faktoren ausklammern, hat die Rechtsprechung einen standardisierten Test definiert, den Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ).
Hierbei wird das Fahrzeug in einem Abgasprüfstand auf Rollen gelagert. Die Rollen sollen den Widerstand und die Bedingungen im Straßenverkehr wiederspiegeln. Der NEFZ setzt sich aus zwei Teilen zusammen, die Fahrt in der Stadt und Überlandfahrten mit 120 km/h. Aus den dabei verursachten Abgasen wird der Verbrauch berechnet.
Da die Aussagefähigkeit des NEFZ in der Vergangenheit öfters in die Kritik geraten ist, wurde von der EU Kommission ein neuer, mehr der Realität entsprechender, Test beschlossen, der voraussichtlich 2017 in Kraft treten wird.
Was tun wenn der Spritverbrauch zu hoch ist?
Die Freude über einen Neuwagen kann sich schnell trüben, wenn der vom Hersteller angegebene Verbrauch deutlich überschritten wird. Um als Neuwagenkäufer hier Ansprüche gegenüber dem Händler geltend zu machen, bedarf es einiger Anstrengungen. Der Neuwagenkäufer muss nachweisen, dass der Verbrauch des Kfz über den Angaben des Herstellers liegt. Hierzu ist im Regelfall ein kostenintensives Gutachten über für eine Kraftstoffverbrauchsmessung notwendig.
In der Vergangenheit haben Gerichte meist Mehrverbräuche von über 10% über der Herstellerangabe als Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag akzeptiert. Ein Mehrverbrauch unter 10% kann aber zumindest Anlass für eine Kaufpreisminderung sein.
Wer den höheren Spritverbrauch seines Neuwagens nicht klaglos akzeptieren möchte, sollte sich im Vorfeld mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht abstimmen. Dieser kann helfen die Chancen realistisch einzuschätzen und auch ein selbständiges Beweisverfahren einleiten in welchem dann die entsprechenden Messungen vorgenommen werden.