Betriebsbedingte Kündigung, Unternehmenszugehörigkeit und Alter

Habe ich bei einer betriebsbedingten Kündigung bessere Chancen mich zu wehren, wenn ich schon älter bin oder sehr lange im Unternehmen arbeite?

Ja, bei einer betriebsbedingten Kündigung können das Alter und die Betriebszugehörigkeit eine wichtige Rolle spielen und Ihre Chancen erhöhen, sich gegen die Kündigung zu wehren. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht vor, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung in der Regel auch eine Sozialauswahl durchgeführt werden muss, wenn mehrere Arbeitnehmer für eine Kündigung in Frage kommen.

Bei der Sozialauswahl werden Kriterien wie Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen, warum gerade der gekündigte Arbeitnehmer ausgewählt wurde. Ältere Arbeitnehmer und solche mit langer Betriebszugehörigkeit haben in der Regel einen höheren Schutz vor einer betriebsbedingten Kündigung, da ihre Interessen stärker berücksichtigt werden müssen.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ältere Arbeitnehmer oder solche mit langer Betriebszugehörigkeit vollständig vor einer betriebsbedingten Kündigung geschützt sind. Der Arbeitgeber kann immer noch eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn er nachweisen kann, dass die Kündigung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und keine anderen Möglichkeiten der Weiterbeschäftigung bestehen.

Wenn Sie mit einer betriebsbedingten Kündigung konfrontiert werden, können Sie sich sehr gerne an uns wenden, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen und mögliche rechtliche Schritte zu besprechen. Wir können oft frühzeitig einschätzen, ob die Kündigung rechtmäßig sein kann.