Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt es einige wichtige Punkte, die Sie wissen sollten:

1. Kündigungsgrund: Eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt aufgrund von betrieblichen Gründen, wie beispielsweise einer Betriebsschließung, einer Umstrukturierung oder einem Personalabbau. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass es einen betrieblichen Grund für die Kündigung gibt.

2. Sozialauswahl: Wenn mehrere Arbeitnehmer für eine betriebsbedingte Kündigung in Frage kommen, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen. Dabei werden Alter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung berücksichtigt. Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen, warum gerade der gekündigte Arbeitnehmer ausgewählt wurde.

3. Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem Arbeitsvertrag oder dem Tarifvertrag. In der Regel beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber zwischen vier Wochen und sieben Monaten, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit.

4. Abfindung: Bei einer betriebsbedingten Kündigung kann es sein, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung hat. Die Höhe der Abfindung kann individuell verhandelt oder durch den Sozialplan festgelegt sein. Ein allgemeiner Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in jedem Falle besteht aber nicht.

Wenn Sie mit einer betriebsbedingten Kündigung konfrontiert werden, können Sie sich sehr gerne an uns wenden, um Ihre individuelle Situation prüfen zu lassen und mögliche rechtliche Schritte zu besprechen. Wir können oft frühzeitig einschätzen, ob die Kündigung rechtmäßig sein kann. Bitte beachten Sie, dass Sie eine Kündigungsschutzklage spätestens 3 Wochen nach Zugang der Kündigung erheben müssen. Manchmal sind auch noch andere Maßnahmen gegen die Kündigung erforderlich, die in einer kürzeren Frist erfolgt sein müssen. Sie sollten also möglichst unverzüglich nach Zugang einer Kündigung Kontakt zu uns aufnehmen.