Vermögenssorge

Die Vermögenssorge beschreibt die Rechte und Pflichten von Sorgeberechtigten über das Vermögen des Kindes zu wachen und es im Interesse des Kindes zu verwalten. Damit kann der Sorgeberechtigte alle Entscheidungen treffen, die das Vermögen des Kindes betreffen, z.B. ob und wie das Geld angelegt wird. Dabei ist zu beachten, dass der Sorgeberechtigte keinen Anspruch auf die Zinsen einer etwaigen Geldanlage oder Einkünften aus Mieten hat. Besteht ein großes Kindesvermögen, so darf dieses auch herangezogen werden, um den täglichen Unterhalt des Kindes zu decken.