Vermieter zu Einbruchschutz verpflichtet?

Können Mieter von dem Vermieter Maßnahmen gegen Diebe und damit Einbruchschutz vom Vermieter verlangen?

In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der Einbrüche in Deutschland stark erhöht. Es ist deshalb verständlich, dass der Wunsch nach Sicherheit bei der Bevölkerung stark ausgeprägt ist. Im Mietrecht stellt sich deshalb häufig die Frage, ob ein Mieter von dem Vermieter die Sicherung der Wohnung gegen Einbrüche verlangen kann.

Die Frage lässt sich leider nur mit einem „Nein“ beantworten. Einen Anspruch auf einen nachträglichen Einbau von entsprechenden einbruchhemmenden Fenstern und Türen haben Mieter nicht. Ebenso wenig können sie auf ein Sicherheitsschloss, einen Türspion oder eine Gegensprechanlage bestehen. Wird der Vermieter hingegen doch aktiv, auf Wunsch oder eigene Initiative, handelt es sich meist um eine Modernisierung. Diese Modernisierungsmaßnahmen können Mieterhöhungen mit sich bringen, und zwar in der Form, dass 11% der Kosten für die Baumaßnahme, die auf die jeweilige Wohnung entfallen, auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden können.

Wenn Mieter die Wohnung selbst nachrüsten möchten, so gibt es ebenfalls einiges zu beachten: Bei geplanten baulichen Veränderungen im Rahmen des Einbruchschutzes ist zuvor die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Dies gilt beispielsweise für den Einbau eines Sicherheitsschlosses. Hierbei sollte auch unbedingt geklärt werden, was mit den Umbaumaßnahmen nach dem Ende der Mietzeit passiert, bzw. ob der Mieter diese wieder zurückbauen muss oder der Zustand bestehen bleiben kann. Ist der Eingriff weniger drastisch, so können Maßnahmen, die keine bauliche Veränderung darstellen vom Mieter auch ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden. Da der Begriff der baulichen Veränderung leider der Auslegung zugänglich ist und damit nicht eindeutig feststeht, welche Maßnahmen dem Begriff unterfallen und welche nicht, ist es allerdings in jedem Falle ratsam die Zustimmung des Vermieters zu der jeweiligen Maßnahme einzuholen bevor man diese Maßnahme umsetzt.

Bei Fragen zum Mietrecht oder Ausseinandersetzungen mit dem Vermieter ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ingo Kauder Ihr Ansprechpartner.