Um den Titel Rechtsanwalt in Deutschland führen zu dürfen ist die sog. Befähigung zum Richteramt notwendig – eine Ausbildung zum Volljuristen.
Mit anderen Worten: Um die Zulassung als Rechtsanwalt zu bekommen, muss das Jura-Studium bzw. das Studium der Rechtswissenschaften und damit das erste Staatsexamen sowie das daran anschließende Rechtsreferendariat mit abschließendem zweiten Staatsexamen erfolgreich bewältigt werden.
Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens kann sich der Volljurist dann zur Rechtsanwaltschaft zulassen. Hierfür sind keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen mehr zu erfüllen.
Was unterscheidet nun einen Rechtsanwalt von einem Fachanwalt?
Was unterscheidet nun einen Rechtsanwalt von einem Fachanwalt? Während des Studiums der Rechtswissenschaften wird dem angehenden Volljuristen ein breites Wissen in den verschiedenen juristischen Fachrichtungen vermittelt.
Fachanwalt: Anforderungen
Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt führen darf, muss er besondere theoretische und praktische Kenntnisse in dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen. Die Anforderungen zum Führen des Titels Fachanwalt unterscheiden sich je nach Rechtsgebiet. In der Regel müssen 120 Stunden Fortbildung oder mehr und das bestehen dreier fünf-stündiger Klausuren nachgewiesen werden, um den theoretischen Anforderungen gerecht zu werden. Zusätzlich muss der angehende Fachanwalt nachweisen, dass er eine bestimmte Anzahl von Fällen aus den gewählten Fachgebieten bearbeitet hat. Hierbei reicht die Spanne von 50 Fällen im Steuerrecht bis hin zu 160 Fällen im Verkehrsrecht. Zusätzlich zu diesen Anforderungen muss der Rechtsanwalt mindestens drei Jahre aktiv praktiziert haben, bevor er bei der für ihn zuständigen Rechtsanwaltskammer einen Antrag auf Verleihung des Titels zum Fachanwalt stellen kann.
Damit Mandanten sich auf die fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt verlassen können, muss sich jeder Fachanwalt mindestens 15 Stunden pro Jahr in seinem jeweiligen Rechtsgebiete fortbilden und diese Fortbildungen nachweisen.
Rechtsgebiete
Aktuell kann der Titel Fachanwalt in den nachfolgenden 21 Rechtsgebieten erlangt werden:
- Agrarrecht
- Arbeitsrecht
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Gewerblicher Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Informationstechnologierecht
- Insolvenzrecht
- internationales Wirtschaftsrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Sozialrecht
- Strafrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht
- Verwaltungsrecht
Jeder Rechtsanwalt darf nur drei Fachanwaltstitel führen.
Eine Erhebung der Bundesrechtsanwaltskammer zufolge zeigt, dass zum 01.01.2014 nur knapp 25 % aller Rechtsanwälte über einen oder mehrere Fachanwaltstitel verfügten.
Dies lässt sich zum einen damit erklären, dass die Voraussetzungen an die Erlangung des Fachanwaltstitels recht hoch gesteckt sind. Zum anderen befürchten einige Rechtsanwälte, dass sie als zu sehr spezialisiert angesehen werden, wenn sie einen Fachanwaltstitel führen und nach Außen als Fachanwalt tätig werden, denn dies könnte für den jeweiligen Mandanten den Eindruck entstehen lassen, dass dieser Rechtsanwalt als Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet nur in diesen Angelegenheiten bewandert ist und in übrigen Rechtsangelegenheiten nicht. Eine solche Einschätzung ist selbstverständlich falsch. Rechtsanwälte mit Fachanwaltstitel sind ebenso wie ihre übrigen Kollegen ohne Fachanwaltstitel in der Lage, Mandate zu bearbeiten, auf die sich ihr Fachanwaltstitel gerade nicht bezieht.
Sie sollten in jedem Falle vor der Beauftragung mit Ihrem Rechtsvertreter klären, ob er sich zur Bearbeitung Ihres Mandats in der Lage sieht. Wenn Sie hier an einen kritischen Kollegen geraten, der mit Blick auf die möglicherweise fehlende eigene Sachkunde die Bearbeitung ablehnt und Sie an einen anderen Kollegen verweist, so ist diesem ehrlichen Rat in der Regel nicht nur Folge zu leisten. Sie sollten sich für diesen Ratschlag bei Ihrem Rechtsberater auch bedanken, denn er hilft Ihnen hiermit zusätzlich unnötige Kosten zu sparen.