Der erste Termin bei einem Rechtsanwalt ist oft mit Stress verbunden. Entweder möchte man eigene Rechte durchsetzen oder hat unerfreuliche Post von einem gegnerischen Anwalt, Behörden oder dem Arbeitgeber bekommen.
Um in dieser stressigen Situation nichts zu vergessen, geben wir Ihnen gerne folgende Tipps zur Vorbereitung auf den ersten Termin beim Rechtsanwalt.
Fristen wahren
Sollten Sie ein Schriftstück eines Anwalts, von einem Gericht oder einer Behörde erhalten haben, prüfen Sie bitte ob Ihnen eine Frist gesetzt wurde. Sie sollten auf jeden Fall innerhalb dieser Frist reagieren.
Termin vereinbaren
Vereinbaren Sie mit der Kanzlei Tings & Kauder telefonisch unter 0234 / 97 61 62 -63, per Mail oder über unser Kontaktformular einen Termin. Erwähnen Sie bei der Terminvereinbarung bitte, wenn Ihnen eine Frist gesetzt wurde. So ist es uns möglich, mit Ihnen möglichst rechtzeitig einen Termin zur Erstberatung zu vereinbaren.
Unterlagen sammeln
Bringen Sie zu unserem ersten gemeinsamen Termin bitte alle Schriftstücke und Unterlagen mit, die etwas mit der Sache zu tun haben, bei einer Erstberatung im Familienrecht z.B. Eheurkunde, Familienstammbuch, etc.
Auch eigene Notizen können wertvoll sein, bei einem Autounfall z.B. eine Skizze des Unfallorts oder Name und Adresse von Zeugen.
Fragen notieren
Der Termin beim Rechtsanwalt stellt für die meisten eine Ausnahmesituation dar. Damit Sie nichts für Sie wichtiges vergessen, notieren Sie sich vor dem Termin Fragen und Anmerkungen, die Sie beschäftigen. Wir werden uns bemühen diese während der Erstberatung zu klären.
Rechtschutzversicherung
Sollten Sie rechtschutzversichert sein, bringen Sie bitte die Versicherungsscheinnummer (also z.B. eine Kopie Ihres Versicherungsscheins) mit. Haben Sie die Sache schon der Rechtschutzversicherung gemeldet, teilen Sie uns bitte die Schadennummer mit, unter der die Sache bei der Rechtsschutzversicherung geführt wird.
Checkliste
Auf unserer Homepage finden Sie zu ausgewählten Rechtsgebieten eine Checkliste für Ihren Termin beim Rechtsanwalt, die die wichtigsten Informationen für Sie zusammenfasst.
Natürlich können Sie sich bei Fragen jederzeit telefonisch an die Rechtsanwälte und Fachanwälte Tings & Kauder wenden: 0234 / 97 61 62 -63
Kosten Erstberatung
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Sie hat in der Regel keinen konkreten Bezug zu den einzelnen Umständen des Einzelfalls des Mandanten. Der Rechtsanwalt muss sich nicht sachkundig machen oder die Erstberatung oder ihr Ergebnis schriftlich zusammenfassen. Die Erstberatung soll dem Mandanten lediglich einen groben und überschlägigen Überblick vermitteln“ (BGH vom 03.05.2007 Aktenzeichen I ZR 137/05).
Für eine Erstberatung berechnen wir bei Verbrauchern 210,00 €/netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer und damit 249,90 € und bei einem Unternehmer 250,00 €/netto.
Von der Erstberatung zu unterscheiden ist das sogenannte erste Beratungsgespräch. Bei diesem Gespräch wird das konkrete Anliegen des Mandanten beleuchtet und dessen Fragen beantwortet. Das erste Beratungsgespräch erfordert deshalb einen deutlich höheren Vorbereitungsaufwand als eine Erstberatung.
Deshalb sind Rechtsanwälte, die ein erstes Beratungsgespräch mit ihrem Mandanten führen auch berechtigt für ein solches erstes Beratungsgespräch ein Honorar zu verlangen, das nicht der Begrenzung des Honorars für eine Erstberatung unterliegt.
Bei beiden Arten des Beratungsgesprächs ist der Rechtsanwalt gehalten, eine Vereinbarung mit seinem Mandanten über die Höhe seiner Vergütung zu treffen, wenn seine Vergütung über den Höchstbetrag der Vergütung für eine Erstberatung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgeht.
Für Tätigkeiten, die über eine Erstberatung hinausgehen berechnen wir einen Stundensatzes von 250,00 €/netto zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Die Höhe der Mindestvergütung richtet sich in diesem Fall nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
