Erstberatung beim Anwalt

Der erste Termin bei einem Rechtsanwalt ist oft mit Stress verbunden. Entweder möchte man eigene Rechte durchsetzen oder hat unerfreuliche Post von einem gegnerischen Anwalt, Behörden oder dem Arbeitgeber bekommen.

Um in dieser stressigen Situation nichts zu vergessen, geben wir Ihnen gerne folgende Tipps zur Vorbereitung auf den ersten Termin beim Rechtsanwalt.

Fristen wahren

Sollten Sie ein Schriftstück eines Anwalts, von einem Gericht oder einer Behörde erhalten haben, prüfen Sie bitte ob Ihnen eine Frist gesetzt wurde. Sie sollten auf jeden Fall innerhalb dieser Frist reagieren.

Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie mit der Kanzlei Tings & Kauder telefonisch unter 0234 / 97 61 62 -63, per Mail oder über unser Kontaktformular einen Termin. Erwähnen Sie bei der Terminvereinbarung bitte, wenn Ihnen eine Frist gesetzt wurde. So ist es uns möglich, mit Ihnen möglichst rechtzeitig einen Termin zur Erstberatung zu vereinbaren.

Unterlagen sammeln

Bringen Sie zu unserem ersten gemeinsamen Termin bitte alle Schriftstücke und Unterlagen mit, die etwas mit der Sache zu tun haben, bei einer Erstberatung im Familienrecht z.B. Eheurkunde, Familienstammbuch, etc.
Auch eigene Notizen können wertvoll sein, bei einem Autounfall z.B. eine Skizze des Unfallorts oder Name und Adresse von Zeugen.

Fragen notieren

Der Termin beim Rechtsanwalt stellt für die meisten eine Ausnahmesituation dar. Damit Sie nichts für Sie wichtiges vergessen, notieren Sie sich vor dem Termin Fragen und Anmerkungen, die Sie beschäftigen. Wir werden uns bemühen diese während der Erstberatung zu klären.

Rechtschutzversicherung

Sollten Sie rechtschutzversichert sein, bringen Sie bitte die Versicherungsscheinnummer (also z.B. eine Kopie Ihres Versicherungsscheins) mit. Haben Sie die Sache schon der Rechtschutzversicherung gemeldet, teilen Sie uns bitte die Schadennummer mit, unter der die Sache bei der Rechtsschutzversicherung geführt wird.

Checkliste

Auf unserer Homepage finden Sie zu ausgewählten Rechtsgebieten eine Checkliste für Ihren Termin beim Rechtsanwalt, die die wichtigsten Informationen für Sie zusammenfasst.

Natürlich können Sie sich bei Fragen jederzeit telefonisch an die Rechtsanwälte und Fachanwälte Tings & Kauder wenden: 0234 / 97 61 62 -63

Kosten Erstberatung

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine Erstberatung eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung. Sie hat in der Regel keinen konkreten Bezug zu einzelnen Umständen des Einzelfalls des Mandanten. Der Rechtsanwalt muss sich auch nicht erst sachkundig machen oder die Erstberatung oder ihr Ergebnis schriftlich zusammenfassen. Die Erstberatung soll dem Mandanten lediglich einen groben und überschlägigen Überblick vermitteln“ (BGH vom 03.05.2007 Aktenzeichen I ZR 137/05).

Von der Erstberatung ist das sogenannte erste Beratungsgespräch zu unterscheiden. Dieses liegt dann vor, wenn in dem ersten Gespräch nicht nur an der Oberfläche des Problems geblieben wird, sondern auch schon Lösungsansetze skizziert oder das weitere Vorgehen abgestimmt wird und zwar auch ohne dass der Rechtsanwalt im Außenverhältnis tätig wird. Für dieses und die weiteren Beratungsgespräche gelten die nachfolgenden Vergütungsbeschränkungen nicht. Der Rechtsanwalt ist jedoch gehalten eine Vereinbarung mit seinem Mandanten über die Vergütung zu treffen, die über die Erstberatung hinausgehen.