Dash Cams und Armaturenbrett-Kameras – Erlaubt oder nicht?

Armaturenbrett-Kameras oder auch Dash Cams (von engl. Dashboard (Armaturenbrett + Camera) erfreuen sich in jüngster Vergangenheit steigender Beliebtheit. Nicht zuletzt im Internet finden die Aufnahmen aus der Perspektive eines Fahrers viele Anhänger.
Viele Nutzer der lustigen Internetvideos sind sich dabei der Hintergründe nicht bewusst: Die Aufnahmen stammen oft aus Russland bzw. Ost-Europa und sollen eine Versicherung gegen Korruption und falsche Beschuldigungen darstellen.

Nichts desto trotz wecken die Aufnahmen auch bei deutschen Autofahrern Begehrlichkeiten. Mit einer ständig Aufzeichnenden Dash Cam könnte schnell bewiesen werden, von wem ein Unfall verursacht wurde bzw. wie sich ein Unfallhergang wirklich ereignet hat.

Dashboard Cams in Deutschland

Der Einsatz von Dashboard Cameras ist in Deutschland rechtlich umstritten, da hier verschiedene Bestimmungen miteinander kollidieren.
Die Aufzeichnungen von Dash Cams können einen erheblichen Beitrag zur Aufklärung von z.B. Unfällen leisten. Dem Gegenüber steht unter Umständen eine Beeinträchtigung des Datenschutz- bzw. der Persönlichkeitsrechte aufgezeichneter Personen.
So sind in der Vergangenheit auch verschiedene Gerichte zu unterschiedlichen Entscheidungen die Zulässigkeit von Dash Cams betreffend gekommen.

Verkehrsgerichtstag zu Dash Cams

Vor diesem Hintergrund ist es wenig verwunderlich, dass der 54. deutsche Verkehrsgerichtstag im niedersächsischen Goslar neben der MPU (Medizinisch – Psychologische Untersuchung, „Idiotentest“ genannt) auch das Thema Dash Cams auf die Agenda gepackt hat.
Zum deutschen Verkehrsgerichtstag treffen sich alljährlich Experten für Fahrzeugtechnik, Verkehrstechnik und Juristen, darunter natürlich auch Fachanwalt für Verkehrsrecht Wolfgang Tings, um aktuelle Themen aus dem Straßenverkehrsrecht zu diskutieren und Empfehlungen an den Gesetzgeber auszusprechen.

Zum Thema Dashboard Cams hat ein Arbeitskreis verschiedene Empfehlungen ausgesprochen, wie eine Nutzung in Deutschland bzw. der EU rechtlich ausgestaltet werden könnte. Hier ist es jetzt am Gesetzgeber aktiv zu werden und eine rechtlich sichere Basis zu schaffen.

Dash Cams im europäischen Ausland

Wer sich mit einer im Kfz montierten Dash Cam ins europäische Ausland begibt, sollte sich vorher über die geltende Rechtslage informieren. So weisen die jeweiligen Automobil Clubs auf unterschiedliche Rechtslagen hin.

Da das Thema Dashboard Cams aktuell in allen europäischen Ländern diskutiert wird, kann sich hier die Rechtslage jederzeit ändern. Vor dem Reiseantritt sollte also dringend geprüft werden, ob die Nutzung im Reiseland legal möglich ist.

Unfall und Aufnahme

Ist man in einen Unfall verwickelt und hat eine Aufzeichnung des Geschehens mittels einer Dash Cam ist zu klären, ob die Videoaufzeichnungen in einen Prozess als Beweismittel eingebracht werden können. Dies stellt in jedem Fall eine Einzelentscheidung dar, die von vielen verschiedenen Fakten abhängig ist. In diesem Fall sollte man sich umgehend kompetent von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten lassen.