Bäume auf Nachbargrundstück

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
-Friedrich Schiller, Wilhelm Tell

Was Schiller Wilhelm Tell in den Mund legte, beschäftigt heute viele Menschen.
Das eigene Heim soll ein Rückzugsort sein, in dem man seine Ruhe hat.
Hat man einen „bösen Nachbarn“ erwischt kann es mit der Ruhe allerdings schnell zu Ende sein.

Äste, Laub und Schatten

Was für den einen ein willkommener Schattenspender ist für den anderen ein Ärgernis. Besonders wenn Äste in den eigenen Garten hineinragen oder ganze Parzellen beschattet werden, freut sich nicht jeder über den Anblick großer Bäume.

Die Klärung, ab wann ein Baum den Nachbarn zu stark beeinträchtigt und welche Maßnahmen von wem ergriffen werden müssen, beschäftigt jedes Jahr die Gerichte.

Gerade bei alten und großen Bäumen kann die Rechtslage kompliziert werden. Ja nach Art und Gattung, Kommune, Größe und Pflanzort des Baums können unterschiedliche Gesetze Anwendung finden. So finden häufig die Vorschriften des BGB, insbesondere die §§ 910, 1004 BGB neben denen des Nachbarrechtsgesetztes Anwendung. Nur welche dieser Vorschriften löst mein Problem?

Finden Sie mit Ihrem Nachbarn keinen gemeinsamen Nenner mehr und wünschen Beratung im Nachbarrecht? Rechtsanwalt Ingo Kauder steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.