Immobilienrecht

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Rechtsanwalt Ingo Kauder
Ihr Rechtsanwalt für Immobilienrecht aus Bochum.

Immobilienrecht

Eine Immobilie gilt, zu Recht, als sichere Form der Geldanlage und eine der nachhaltigsten Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Der erste Schritt zur Verwirklichung des Traums vom Eigenheim ist für viele Menschen deshalb der Kauf eines Grundstücks, sei es bebaut oder unbebaut. Häufig ist dann das Hausgrundstück nicht nur der ganze Stolz des Eigentümers, vielmehr macht die eigene Immobilie oft den wesentlichen Teil des Familienvermögens aus. Zum Erwerb eines Baugrundstücks oder Hausgrundstücks wenden viele Menschen erhebliche finanzielle Mittel auf.

Der Grundstückskauf ist deshalb von enormer wirtschaftlicher Bedeutung für den Einzelnen und stellt eine Entscheidung für das ganze Leben dar. Umso unangenehmer ist es, wenn es dabei zu rechtlichen Problemen oder gar Auseinandersetzungen kommt, die mit einer kompetenten Beratung im Vorfeld hätten verhindert werden können. Viele Probleme können durch eine vorausschauende Gestaltung des Grundstückskaufvertrags ausgeräumt bzw. am Entstehen gehindert werden. Hierzu können Sie sich von uns kompetent beraten lassen.
Aber auch sonst kommen im Rahmen eines Immobilienerwerbs auf den rechtlichen Laien viele ihm fremde Fragen zu: Was beurkundet der Notar? Welche Rolle kommt dem Grundbuchamt zu? Was ist steuerlich (Stichwort: Grunderwerbssteuer) zu beachten? Wie sieht die Gewährleistung für ein Grundstück aus? Was, wenn das Grundstück mit Rechten Dritter belastet ist?

Die Finanzierung der Immobilie läuft, wenn nicht ausnahmsweise genügend Eigenkapital vorhanden ist, über einen Kredit bei einem Geldinstitut. Dieses wird Sicherheiten verlangen. In der Regel müssen dann Grundschulden zu Gunsten der kreditgebenden Bank bestellt werden, aber auch Bürgschaften von Ehegatten oder anderen Familienangehörigen sind denkbar. Hierbei ist auf eine sorgsame rechtliche Gestaltung zu achten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte es aber zu Auseinandersetzung bspw. über die Ablösung des Kredits und der Schicksal der Sicherungsmittel kommen, kann mit kompetentem anwaltlichen Beistand oft viel erreicht werden.

Aber nicht nur der Erwerb einer Immobilie wirft zahlreiche rechtliche Frage auf, auch später können immer wieder komplizierte Probleme für Ärger sorgen. Es kann beispielsweise die Bestellung von Wegerechten, Leitungsrechten, Wohnungsrechten oder ähnlichen Nutzungsrechten erforderlich werden oder zweckmäßig sein. Umgekehrt kann rechtlicher Beratungsbedarf dahingehend bestehen, die Beseitigung von derartigen, nun nicht mehr benötigten Rechten, mit denen das Grundstück dinglich belastet ist, durchzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die rechtlichen Beziehungen zu den anliegenden Nachbargrundstücken immer wieder zu Konflikten führen können, denen zum einen durch sinnvolle rechtliche Gestaltung vorgebeugt werden kann und die zum anderen sach- und lösungsorientierte rechtliche Begleitung erfordern. Häufig geht es dabei nicht nur um Fragen des Immobilienrecht, sondern ebenso um solche des Nachbarrechts.

Ein weiteres wichtiges Thema ist häufig die Weitergabe des Grundstücks in der Familie. Beliebt ist das Modell, den Kindern schon zu Lebzeiten das Eigentum zu übertragen und im Gegenzug die Wohnrechte der Eltern durch einen Leibgedingvertrag zu sichern. Hierzu und zu anderen denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten beraten wir Sie gerne. Gerade die Überschneidungen zum Erbrecht, die in diesem Bereich auftauchen, machen den Blick über den Tellerrand notwendig, der bei einer umfassenden Beratung aus einer Hand geboten werden kann.

Aber nicht nur für Privatpersonen, auch für Unternehmer stellen Grundstücke ein Wirtschaftsgut von nicht zu unterschätzender Bedeutung dar: Im Jahr 2015 hat die Immobilienwirtschaft in Deutschland 150 Milliarden Euro umgesetzt. Immobilientransaktionen bedürfen jedoch der sorgsamen Beratung. Die Gestaltung des Kaufvertrages hängt oft von dem Ergebnis einer Due-Diligence-Prüfung ab, mit der die Risiken der Transaktion bewertet werden können. Häufig werden nämlich im unternehmerischen Bereich Grundstücke als Wirtschaftseinheit gehandelt, d.h. vermietete oder verpachtete Immobilien verkauft und gekauft, sei es im Wege des Asset Deals oder des Share Deals. Hierbei gilt es eine Vielzahl an rechtlichen Konsequenzen, insbesondere die oft vielgestaltigen Vertragsbeziehungen zu Dritten wie Mietern oder Dienstleistern zu überprüfen und zu beachten.

Eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für Investitionen stellt, wenn der Eigentümer nicht verkaufen möchte, das Erbbaurecht dar. Dieses bietet für beide Seiten eine verhältnismäßig große Flexibilität. Es zwingt den Eigentümer nicht, das Grundstück zu verkaufen, der Investor erwirbt dennoch an den von ihm errichteten Baulichkeiten Eigentum, womit er langfristig kalkulieren kann. Gerade im Bereich des Erbbaurechts gibt es große Gestaltungsspielräume, die bei entsprechender Beratung und Vertragsgestaltung zu Ihrem Vorteil genutzt werden können.