Nachbarrecht

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Für das Rechtsgebiet Nachbarrecht steht Ihnen zur Verfügung:

Rechtsanwalt Ingo Kauder
Ihr Rechtsanwalt für Nachbarrecht aus Bochum.

Nachbarrecht

Seine Nachbarn kann man sich nicht aussuchen, dennoch muss man mit ihnen auf engem Raum zusammenleben. Konflikte entstehen dabei fast zwangsläufig. Sollte es einmal nicht gelingen, diese in gutnachbarlichem Geist zu lösen, kann der Gang zum Anwalt ein erster Schritt sein, denn das nachbarschaftliche Verhältnis ist in zahlreichen Gesetzen, etwa im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Nachbarrechtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (NachbG NRW) sowie u.a. in der Landesbauordnung (LBO) und im Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG NRW), zu einer fein ziselierten Rechtsbeziehung ausgestaltet und detailliert geregelt worden. Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um das Nachbarrecht, sei es, dass Sie sich Ansprüchen Ihrer Nachbarn ausgesetzt sehen, sei es, dass Sie Ihrerseits gegen Ihre Nachbarn vorgehen möchten.

Ein bedeutendes Konfliktfeld im Nachbarschaftsverhältnis kreist um das Thema „Abstand“: um die Einhaltung des Abstandes von Bäumen, Sträuchern, Hecken und sonstigem Bewuchs zum Nachbargrundstück wird oft gestritten, aber auch der Abstand von Gebäuden, Schuppen, Garagen, Carports o.ä. zur Grundstücksgrenze lässt Zwistigkeiten zwischen Nachbarn aufkommen.

Auch die Grundstücksgrenze selbst kann im Zentrum einer Auseinandersetzung stehen. Es kommt vor, dass der Grenzverlauf nicht eindeutig ist und geklärt werden muss, oder dass der Nachbar die Grundstücksgrenze überbaut. Auch Fragen der Grenzgestaltung (Zaun oder nicht Zaun) oder der Bewirtschaftung von gemeinsamen Grenzanlagen (z.B. ein Wassergraben oder eine Brandschutzmauer) müssen unter Umständen geregelt werden.

Besondere Bedeutung im Nachbarrecht hat die Abwehr von Einwirkungen (sog. Immissionen), die von benachbarten Grundstücken ausgehen. Belästigungen, die das Maß des Zumutbaren übersteigen, müssen in der Regel nicht hingenommen werden. Dabei kann es sich um Lärm, Gerüche, Licht, Staub, Tiere oder andere Materialien handeln.

Das Nachbarrecht ist hier zweigleisig aufgebaut: Es gibt einerseits den Schutz durch das Zivilrecht (das sog. private Nachbarrecht), das die Möglichkeit bietet, direkt gegen den Eigentümer des Grundstücks vorzugehen, von dem die störende Einwirkung ausgeht. Zugleich aber gibt es auch Regelungen im öffentliche Recht (wie bspw. im Landesimmissionsschutzgesetz), sodass stets zu prüfen ist, ob nicht der Bürger einen Anspruch auf Einschreiten der Verwaltung gegen eine Störung, die von einem Nachbargrundstück ausgeht, hat.

Zum weiteren Kreis des Nachbarrechts gehört auch das öffentliche Baurecht, das es u.a. in bestimmten Fällen ermöglicht gegen die einem Nachbarn erteilte Baugenehmigung vorzugehen, wenn diese die eigenen Recht beeinträchtigen sollte.

Schließlich kann das nachbarschaftliche Verhältnis auch die Einräumung von besonderen Rechten, wie z.B. einem Wegerecht, an einem Grundstück erforderlich machen. Um hierbei zu einer nachhaltigen Regelung zu kommen, die alle Seiten auch für lange Zeit in der Zukunft zufriedenstellt, ist eine sorgfältige Beratung, die auch aller Aspekte des Grundstücksrechts mit im Blick behält, unerlässlich.

Eine verfahrensrechtliche Besonderheit für Nachbarschaftsstreitigkeiten ist in Nordrhein-Westfalen die obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung, die im Gütestellen- und Schlichtungsgesetz (GüSchlG NRW) geregelt ist. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten kann erst beschritten werden, wenn zuvor eine außergerichtliche Streitschlichtung vor einer Gütestelle erfolglos blieb. Hierbei beraten und begleiten wir Sie ebenfalls.